Waldkindergarten-Arbeitsgemeinschaft Niedersachsen-Süd
Anfrage zum Thema:
Hygieneplan und Sicherheit im Waldkindergarten


Hallo, liebe Waldkolleginnen und -kollegen,

bei uns war vor kurzem ein Sicherheitsmann, der eine erste Begehung gemacht hat.

Unter anderem wollte er einen Hygieneplan haben und auch eingehalten sehen. Wir haben das aber nicht. Habt Ihr da Erfahrungen? Wie ist das bei Euch?

Der Herr war sehr komisch: Er möchte abgerundete Kanten, auch bei Baumstümpfen - und, und, und!

Im Sommer will er wieder kommen!

Sein erster Satz war: "Hier ist es aber sehr matschig!" :-)

Na ja, vielleicht habt Ihr ja ein paar Infos?!

Grüsse aus dem Muhlenberg in Oldershausen

Fabienne Schridde


Antworten:


Liebe Fabienne!

Wir hatten auch eine Person vom Gesundheitsamt irgendwann in unserem Waldkindergarten. Es gibt für Waldkindergarten keine Bestimmungen!
Nur kann es sein, dass irgendjemand Fakten schaffen will und diese dann verbreiten will.

Gib bitte dem Druck nicht nach, sondern erfrage die Paragrafen, wo so etwas geschrieben steht. Das wird diese Person nicht können. Ein Wald bleibt Wald, auch für das Gesundheitsamt.

Ich hatte auch einmal einen Sicherheitsbeauftragten im Wald, der alle spitzen Äste in Augenhöhe der Kinder abschneiden wollte… (mit Zange in der Hand!) Daraufhin habe ich mit ihm einen Rundgang in unserem Wald gemacht und ihn aufgefordert, anzufangen. Nach 5 Minuten (ohne dass er was gemacht hat) hat er sich mit der Zange dann wieder vom Acker (aus dem Wald) gemacht.

Am besten ist, dass, wenn der Gesundheitsamtsmensch im Sommer wieder kommt, ihr ihm die Schönheit des Waldes, aber auch eure Vorbereitungen des Waldkindergartens auf Gefahren hin, erklärt. In unserem Kindergärten werden die Kinder nicht behütet vor Gefahren, sondern gelehrt, damit umzugehen…

Wenn er für Kinder giftige Pflanzen roden will, steht der Wald nicht mehr… ;-)   Und spitze Äste gibt es überall!

Im unserem Kindergarten hat es erst einen Unfall (in 11 Jahren Tätigkeit) gegeben, wo eine ärztliche Behandlung notwendig war. Ob das in Regeleinrichtungen auch der Fall ist?

Eine überzeugende Darstellung der Waldkindergärten ist unbedingt notwendig, damit die Ämter uns nicht durch Paragrafen einengen! Diese Paragraphen müssen erst geschaffen werden. Hoffentlich nicht von einem so dahergelaufenen Büromenschen…

Kopf hoch. Er soll erst mal die Vorschriften zeigen, an dem sich ein Waldkindergarten messen muss! Es gibt meines Wissens noch keine Gesetze, die so was vorschreiben.

Gruß, Gerrit (
Arpker Waldzwerge)

PS: Der Bauwagen soll unbedingt als Lagerraum und nicht als Aufenthaltsort für Kinder deklariert werden!


Hallo Fabienne,

hier ist unser Hygieneplan   ;-)

Maren Schobess vom
Waldkindergarten Bückeberg

 
>>> zum Hygieneplan…


Liebe Fabienne,

wir haben einen Hygieneplan, was daran liegt, dass meine Mutter selbständige Hygienefachkraft ist und sich permanent mit entsprechenden Plänen auseinandersetzt... 
Dieser Plan ist auf uns zugeschnitten. Ich weiß, dass diese Pläne immer mehr verlangt werden, sie aber nur auf Hauskindergärten zugeschnitten sind.
Ich kann Dir unseren Plan leider nicht ohne weiteres geben, da da auch Zeit, Geld und Arbeit dahintersteckt. Außerdem ist meine Mutter dann in der Verantwortung ohne etwas davon zu wissen. Ich könnte sie jedoch darüber informieren und sie fragen, welche Möglichkeiten es gäbe.

Hier aber die inhaltlichen Punkte:
Inhalt:
Anlage 1: Verantwortlichkeiten innerhalb des Waldkindergartens in allen Belangen der Hygiene
Anlage 2: Erklärung nach § 43 Abs. 1 Nr. 2 Infektionsschutzgesetz
Anlage 3: Teilnehmer einer Hygienebelehrung
Anlage 4: Benachrichtigung an das örtliche Gesundheitsamt (Einzelfallmeldung)
Anlage 5: Mitteilung der tagesaktuellen Erkrankungen § 34
Anlage 6: Auszug aus „Hinweise für Ärzte, Leitungen von Gemeinschaftseinrichtungen und Gesundheitsämter zur Wiederzulassung an Schulen und sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen“
Anlage 7: Übersicht über Infektionskrankheiten in Anlehnung an die Empfehlung des RKI
Anlage 8: „Belehrung gemäß § 34 Abs. 5 IfSG Merkblatt für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte“
Anlage 9: Merkblatt des NLGA „Kopflausbefall“
Anlage 10: Vorgehen bei Kopflausbefall „Merkblatt für Leitungen von Gemeinschaftseinrichtungen“
Anlage 11: Kopfläuse – Was tun? Merkblatt für Eltern
Anlage 12: Merkblatt des NLGA „Grippe“
Anlage 13: Merkblatt des NLGA „Noroviren 
Anlage 14: Merkblatt des NLGA „Hantavirus
Anlage 15: Merkblatt Zecken
Anlage 16: Reinigungsplan für unseren Bauwagen und Außenanlage
Anlage 17: Übersicht der geplanten Reinigung in Elterninitiative
Anlage 18: Inspektion bzgl. Schädlingsbekämpfung
Anlage 19: Sicherheitsdatenblatt, Betriebsanweisung, Produktinformation

Der Sicherheitsbeauftragte war bei uns auch noch nicht da, kommt aber über den Dachverband der Elterninitiativen (dem gehören wir als Mitglied an) in naher Zukunft zu uns und ich hoffe, dass wir im Anschluss keine Pfützen zubetonieren bzw. unsere Baumstümpfe abrunden müssen...

Ich hoffe, ich konnte Dir/Euch weiterhelfen.

Liebe Grüße
Patrizia aus dem
Waldkiga Cremlingen


Hallo, Fabienne!

Einen Hygieneplan haben wir (noch) nicht, werden das jetzt in Angriff nehmen. Wir hatten Besuch sowohl vom GUV als auch von unserem Fachmann für Arbeitssicherheit. Da wollte niemand einen Hygieneplan sehen.

Liebe Grüße von den
Okerfüchsen aus Schwülper
Dorette


Hallo Andreas!

Ich glaube, hier sind viele Ängste unterwegs!!

Was ist, wenn bekannt gegeben wird, dass bislang noch kein Kontakt vom Gesundheitsamt stattgefunden hat - das Gesundheitsamt vor Ort auch noch kein Interesse bekundet hat.
Sollte dies bekannt werden, könnten hier schlafende Hunde geweckt werden.

Bei uns war das Gesundheitsamt einmal kurz auf dem Bauwagengelände und hat sich alles angeguckt. Zum Glück hatte ich gerade eine Person im Wald, die dem Waldkindergarten sehr positiv gegenüber stand. Fließendes Wasser zum Händewaschen und Einmalhandtücher waren für sie wichtige Dinge, die wir umsetzen sollten (wir kochen dort ab und zu).


Glück gehabt!

Liebe Grüße
H.


Hallo Andreas, hallo Fabienne,

wir haben zum Glück noch keine Erfahrungen sammeln müssen.

Vielleicht reicht ja die gute Formulierung des Händewaschens, die Handtücher der Kinder und der Gebrauch von Einmalhandschuhen...

Viele Grüße
Kim aus
Coppenbrügge

 


Hallo,

wir hatten Besuch von einem GUV-Mitarbeiter. Der hatte sehr viele Beanstandungen, weil wir ein Grundstück im Wochenendwohngebiet mit nutzen.
Vom Gesundheitsamt war nur jemand da, als wir die Betriebserlaubnis beantragt haben.

Grüße aus dem
Waldkindergarten Buchholz

 


 

>>>Zum Hygieneplan für Waldkindergärten in Niedersachen…

 

 

>>>Zur Broschüre: Sicherheit im Waldkindergarten…

 


 

 

 

 

Verantwortlich f. d. Gestaltung: Andreas Niesel, Sehnde, eMail: a.niesel@t-online.de